Gesetze / Dritte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
AusbBerAufhV 3§ 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Schiffszimmerer/Schiffszimmerin
Die Anerkennung des Ausbildungsberufes Schiffszimmerer/Schiffszimmerin wird aufgehoben.